Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen für Ferienfahrten werden von den Trägern der Maßnahmen Teilnehmerbeiträge erhoben.

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Teilnehmerbeitrag für Ferienfahrten/Erholungsfreizeiten, Familienerholungen oder Internationale Jugendbegegnungen für ihr Kind zu zahlen, kann der Träger in Zusammenarbeit mit den Eltern einen Sonderzuschuss bei der Stadt beantragen.

Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen für Ferienfahrten werden von den Trägern der Maßnahmen Teilnehmerbeiträge erhoben.

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Teilnehmerbeitrag für Ferienfahrten/Erholungsfreizeiten, Familienerholungen oder Internationale Jugendbegegnungen für ihr Kind zu zahlen, kann der Träger in Zusammenarbeit mit den Eltern einen Sonderzuschuss bei der Stadt beantragen.

Die Stadt prüft durch die Vorlage der Kosten der Ferienfahrt und durch die Einkommensnachweise der Eltern, ob der Teilnahmebeitrag für ein Kind oder einen Jugendlichen für eine Ferienfahrt durch einen Sonderzuschuss an den Träger verringert werden kann.

Darüber hinaus werden von einzelnen Trägern Vergünstigungen durch den Stadtpass für Familien möglich.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes besteht mit der Bildungskarte die Möglichkeit der Finanzierung von Angeboten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, so z.B. auch Ferienspielangebote.

Geringes Einkommen,

Angebot der Kinder- und Jugendarbeit

Antrag auf Sonderzuschuss mit Einkommensunterlagen zum Nettoerwerbseinkommen der Eltern, mit dem Steuerbescheid des Vorjahres, mit dem Nachweis der Höhe des monatl. Kindergeldes, und dem Nachweis über sonstige Einkünfte.

Der Antrag ist rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme bei der Stadt zu stellen.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

  • Über die Sonderzuschussmöglichkeit hinaus werden von einigen Trägern von Angeboten für Familien Vergünstigungen durch den Stadtpass möglich.
  • Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes besteht mit der Bildungskarte die Möglichkeit der Finanzierung von Angeboten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, so z.B. Klassenfahrten, Ausflüge, Lernförderung, auch Ferienspielangebote und Vereinsbeiträge. Es berät das Jobcenter des Kreises Gütersloh.
  • Schulveranstaltungen, wie Klassenfahrten, werden beim Sonderzuschuss nicht berücksichtigt, da dies keine Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind.

Die Träger der Maßnahme stellt zusammen mit den Eltern bei der Stadt den Antrag auf Erlass des Teilnahmebeitrages mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen.

Der Antrag wird von der Stadt geprüft, es wird darüber in einem Bescheid entschieden, ob der Träger einen Sonderzuschuss erhält 

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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

Anschrift