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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung gegen ein Gesetz, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem jeweiligen Gesetz geahndet, gegen das verstoßen wurde, z. B. StVO, LImSchG, LHundG, KrWG
Die Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind in dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt
Sie haben die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Die Verwaltung prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Für den Fall, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wird, wird die anzeigende Person namentlich als Zeugin oder Zeuge genannt. Kommt es Laufe des Verfahrens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss die anzeigende Person hier ebenfalls als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen.
keine
Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben
- Tattag, -ort und –zeit
- Kontaktdaten der anzeigenden Person
- Ggf. Beweisfoto
keine
Abhängig vom Einzelfall
Die eingereichte Anzeige wird geprüft, ggf. wird ein Verfahren eingeleitet. Der konkrete Verfahrensablauf ist vom Einzelfall abhängig.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-230
-
Faxnummer: 05242 963-222
-
-
Telefonnummer: 05242 963-244
-
Faxnummer: 05242 963-480
-
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Telefonnummer: 05242 963-326
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Telefonnummer: 05242 963-210
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Faxnummer: 05242 963-222
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung gegen ein Gesetz, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem jeweiligen Gesetz geahndet, gegen das verstoßen wurde, z. B. StVO, LImSchG, LHundG, KrWG
Die Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind in dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregelt
Sie haben die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Die Verwaltung prüft, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Für den Fall, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wird, wird die anzeigende Person namentlich als Zeugin oder Zeuge genannt. Kommt es Laufe des Verfahrens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so muss die anzeigende Person hier ebenfalls als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen.
Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben
- Tattag, -ort und –zeit
- Kontaktdaten der anzeigenden Person
- Ggf. Beweisfoto
keine
Die eingereichte Anzeige wird geprüft, ggf. wird ein Verfahren eingeleitet. Der konkrete Verfahrensablauf ist vom Einzelfall abhängig.
Abhängig vom Einzelfall
keine
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/515340/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.