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Für besondere Verkaufsveranstaltungen brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Dies gilt etwa für den Weihnachtsbaumverkauf, den Artikelverkauf für Allerheiligen oder einen besonderen Verkauf zu Karneval.
Die Vorraussetzungen werden geprüft.
Formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben über den*die Antragsteller*in wie Name, Adresse, Firma und die*den Verantwortliche*n. Außerdem müssen Sie die Bezeichnung, die Zeit und den Ort der besonderen Verkaufsveranstaltung angeben.
keine
zwei Wochen
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei wiederholten Anträgen genügt die schriftliche Form.
Der Antrag wird nach Eingang der Verwaltungsgebühr schriftlich beschieden.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-245
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Faxnummer: 05242 963-480
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Telefonnummer: 05242 963-246
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Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Für besondere Verkaufsveranstaltungen brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Dies gilt etwa für den Weihnachtsbaumverkauf, den Artikelverkauf für Allerheiligen oder einen besonderen Verkauf zu Karneval.
Formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben über den*die Antragsteller*in wie Name, Adresse, Firma und die*den Verantwortliche*n. Außerdem müssen Sie die Bezeichnung, die Zeit und den Ort der besonderen Verkaufsveranstaltung angeben.
Die Vorraussetzungen werden geprüft.
Der Antrag wird nach Eingang der Verwaltungsgebühr schriftlich beschieden.
zwei Wochen
keine
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei wiederholten Anträgen genügt die schriftliche Form.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/506938/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.