Benötigen Sie Hilfe in Bezug auf eine Vaterschaftsfeststellung für Ihr Kind/Ihre Kinder, so können Sie beim Jugendamt eine Beratung einrichten. Diese Leistung ist für Sie kostenlos.
Eine Beratung in Bezug auf eine Vaterschaftsfeststellung dient dazu, den Antragssteller bei der Feststellung der Vaterschaft zu unterstützen und die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen. Anders als bei einer Beistandschaft, bei der das Jugendamt gesetzlicher Vertreter des Kindes zur Feststellung der Vaterschaft wird und dies auch außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen kann (Beistandschaft - Vaterschaftsfeststellung), muss der jeweilige Antragssteller die Feststellung dann selbst durchsetzen. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.
Diese Form der Beratung kann von der Mutter des Kindes (ggf. auch von einem Vormund) beantragt werden.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Antragsstellers.
Zur Einrichtung einer Beratung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen erhalten Sie nach einem ersten (ggf. telefonischen) Beratungsgespräch.
Nach erfolgter Beratung endet diese in der Regel automatisch.
§§ 18, 52 a SGB VIII
Ein schriftlicher Antrag ist notwendig.
Die Beratung endet automatisch.
Schriftlicher Antrag nach persönlichem Beratungsgespräch
Keine
Keine
Abhängig vom Fallverlauf
Die Zuständigkeit der Kontaktperson richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes für das die Beratung eingerichtet werden soll. Vorgeburtlich ist der Nachname der Mutter maßgebend. Buchstaben A-O: Frau Katharina Eckardt, Tel.: 05242/963-422, katharina.eckardt@rh-wd.de; Buchstaben P-Z: Frau Inken Wolf, Tel.: 05242/963-367, inken.wolf@rh-wd.de.
Nach einem persönlichem (ggf. telefonischem) Beratungsgespräch kann ein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Beratung gestellt werden.
Einrichtung
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II.3-51.4 Verwaltung und Finanzsteuerung
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-367
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Faxnummer: 05242 963-410