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Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis? Hier erfahren Sie mehr.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobter nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass die Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen ist.
Im Ehefähigkeitszeugnis werden beide Verlobte namentlich genannt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.
Wer stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus?
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt, Gemeindeverwaltung oder das Konsulat) des Herkunftslandes ausgestellt.
Bitte lassen Sie sich vorab beim Standesamt beraten.
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist individuell. Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit bis zu sechs Monaten ab Ausstellung.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Sobald das Standesamt die Voraussetzungen geprüft hat und keine Ehehindernisse vorliegen, wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Einrichtung
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 9040-93
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Faxnummer: 05242 9040-91
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Telefonnummer: 05242 9040-94
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Faxnummer: 05242 9040-91
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Telefonnummer: 05242 9040-95
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Faxnummer: 05242 9040-91
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Standesamt
Anschrift
Markt 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 9040-93
Telefax: 05242 9040-91
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Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobter nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass die Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen ist.
Im Ehefähigkeitszeugnis werden beide Verlobte namentlich genannt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.
Wer stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus?
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt, Gemeindeverwaltung oder das Konsulat) des Herkunftslandes ausgestellt.
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist individuell. Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten.
Bitte lassen Sie sich vorab beim Standesamt beraten.
Sobald das Standesamt die Voraussetzungen geprüft hat und keine Ehehindernisse vorliegen, wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit bis zu sechs Monaten ab Ausstellung.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/502535/showHerzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann.
Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten.
Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.