Eltern von Kindern, die von einer Kindertagespflegeperson in deren Haushalt oder in anderen Räumen betreut und gefördert werden, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Kosten der Kinderbetreuung (Elternbeiträge) zu leisten.

Für die Betreuung und Bildung des Kindes durch eine Kindertagespflegeperson in der Kindertagespflege erhebt die Stadt Rheda-Wiedenbrück Elternbeiträge.

Werden mehrere Geschwister-Kinder in der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen betreut, wirkt eine Beitragsbefreiung, und es muss nur der höchste Beitrag eines Kindes geleistet werden.

Der Beitragszeitraum entspricht dem Bewilligungszeitraum für die Kindertagespflege und wird in der Regel für höchstens ein Jahr im Voraus bewilligt.

Die Elternbeiträge werden als Monatsbeiträge erhoben. Beginnt oder endet die Kindertagespflege mitten in einem Monat, so wird für diesen Monat nur ein anteiliger Beitrag erhoben. Die Beitragspflicht wird durch kurzzeitige Unterbrechungen der Kindertagespflege (z. B. während des Urlaubes oder bei krankheitsbedingten Fehltagen des Kindes oder der Kindertagespflegperson) nicht berührt. Die Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. eines Monats zu zahlen.

Ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, wird der Beitrag für Kinder ab drei Jahren erhoben.

Ergänzend müssen die Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit den Eltern einen Antrag auf Kindertagespflegegeld stellen, damit diesen von der Stadt das Kindertagespflegegeld gewährt werden kann.

  • Sozialgesetzbuch - 8. Buch - Kinder und Jugendhilfe (§ 90)
  • Kinderbildungsgesetz NRW (§ 51)
  • 4. Änderungssatzung vom 25.06.2021 zur Satzung über die Elternbeiträge für Kindertagespflege der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 12.01.2015

Die Kindertagespflegeperson hat einen Betreuungsvertrag mit den Kindeseltern abgeschlossen.

Maßgebend sind grundsätzlich die Einkünfte der Eltern des laufenden Kalenderjahres.

Berücksichtigt werden die Einkommensarten nach dem Einkommensteuerrecht und vergleichbar im Ausland erzielte Auskünfte.

  • Nachweis über positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte z.B. durch den Steuerbescheid
  • Nachweis über steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag zu zahlen ist.

Der Antrag auf Kindertagespflege ist von den Eltern vor Beginn der Kinderbetreuung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, im Regelfall bis spätestens zwei Wochen vor Betreuungsbeginn zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt frühestens ab Antragseingang bei der Stadt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei, die Eltern müssen für die Betreuung ihres Kindes in Kindertagespflege einen einkommensabhängigen Elternbeitrag leisten.

Die Höhe der Elternbeiträge in Kindertagespflege ist abhängig

  • von der für das Kind gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit, d.h. 15, 25, 35 oder 45 Wochenstunden,
  • dem Alter des Kindes, d.h. ob es ein unter- oder ein überdreijähriges Kind ist und
  • der Höhe der Gesamteinkünfte der Eltern.

Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. in derselben Höhe wie die Kinderpauschalen gem. KiBiz erhöht werden.

Die Beitragstabelle für das jeweilige Kindergartenjahr ist als Download hinterlegt.

Einzelfallabhängig; die Entscheidung über den Antrag auf Kindertagespflege soll vor dem Betreuungsbeginn erfolgen.

Für jedes Jahr, in dem das Kind in Kindertagespflege betreut wird, sind Einkommensunterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Hierfür reichen die Eltern bitte im darauffolgenden Jahr die entsprechenden Einkommensunterlagen (z.B. Dezember

Verdienstabrechnung, Steuerbescheide, etc.) bei der Stadt ein.

Sollte sich herausstellen, dass das Einkommen ein anderes Ergebnis als der festgesetzte Elternbeitrag ausweist, wird der korrekte Elternbeitrag rückwirkend neu festgesetzt.

Es besteht die Möglichkeit, einen Erlass des Elternbeitrages zu beantragen. Dazu wird auf die entsprechenden Erläuterungen im Serviceportal verwiesen.

Die Eltern stellen den Antrag auf Kindertagespflege mit der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen frühzeitig, aber unbedingt vor dem Betreuungsbeginn.

Über den Antrag auf Kindertagespflege wird entschieden, die Einkommensunterlagen werden von der Stadt geprüft und der Elternbeitrag wird festgesetzt.
Die Eltern erhalten einen Bescheid von der Stadt und regeln die entsprechende Bezahlung des Elternbeitrages zum jeweils 15. eines Monats an die Stadt.

Ändert sich die Einkommenssituation, teilen die Eltern dies der Stadt mit und die Beitragsfestsetzung wird angepasst.

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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

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