Sie haben ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet oder begünstigt ist. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchte.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie:
- eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein formloser und schriftlicher Antrag notwendig. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer des Objektes
- Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers
Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
keine
Name | Preis | Beschreibung |
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Auskunft je unbelastetes Grundstück (Flurstück) | (30,00 EUR) | |
Auskunft je belastetes Grundstück (Flurstück) | (zwischen 50,00 und 150,00 EUR) |
ca. 2 Wochen
Sie können die Auskunft telefonisch oder schrifltich einholen. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben die oben genannten erforderlichen Unterlagen bei.
Einrichtung
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IV.2 Fachbereich Bauordnung
Kontaktperson
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Telefonnummer: 05242 963-380
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Faxnummer: 05242 963-410