Suche ...
Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen. Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- derzeitige Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden: Vorname(n) und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.
§ 46 Bundesmeldegesetz, § 47 Bundesmeldegesetz
Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen. Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Ausweisdokumente und der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.
Keine
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 1 Woche. Die Melderegisterauskunft wird zeitnah bearbeitet.
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n) Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach. Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit. Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Dienste
Einrichtungen
-
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
-
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-224
-
Faxnummer: 05242 963-410
-
-
Abteilungsleitung
-
Telefonnummer: 05242 963-232
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-229
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-219
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-223
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit zu verstehen. Davon abzugrenzen ist das Interesse einzelner Personen oder Gruppen. Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten als Zuordnungsmerkmale vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- derzeitige Anschriften
- Ein- und Auszugsdatum
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen folgende Meldedaten zu der Personengruppe mitgeteilt werden: Vorname(n) und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen mit Vorname(n) und Familienname sowie Anschrift.
§ 46 Bundesmeldegesetz, § 47 Bundesmeldegesetz
Ausweisdokumente und der Nachweis über das öffentliche Interesse der Auskunftserteilung.
Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen. Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n) Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach. Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit. Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 1 Woche. Die Melderegisterauskunft wird zeitnah bearbeitet.
Keine
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/482198/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.