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Die Wahlbenachrichtigung enthält die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlrecht. Wahlberechtigte erhalten die Benachrichtigung rechtzeitig vor der nächsten Wahl ohne ihr Zutun. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte im Vorfeld der Wahl frühzeitig darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist. Es wird zudem die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen geboten.
Wahlberechtigte können eigentlich nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird in der Regel vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Eine Wahlbenachrichtigung hat Informationscharakter. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese eventuell verlegt haben, kann man auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in seinem Wahlbezirk wählen.
Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Wahlamt zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Dort können Sie auch Ihren Wahlbezirk erfragen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Gegebenenfalls können Sie in dieser Zeit Einspruch einlegen, wenn Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig halten.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, wenn die Wahlberechtigung vorliegt.
Keine – Wahlberechtigte erhalten die Benachrichtigung ohne ihr Zutun.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis am 21. Tag vor der Wahl noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.
Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Einrichtung
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I.1-10 Organisation und zentraler Service
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-273
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Faxnummer: 05242 963-499
-
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Telefonnummer: 05242 963-269
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Faxnummer: 05242 963-499
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-272
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Faxnummer: 05242 963-499
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Telefonnummer: 05242 963-426
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Faxnummer: 05242 963-499
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I.1-10 Organisation und zentraler Service
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-235
Telefax: 05242 963-499
Die Wahlbenachrichtigung enthält die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlrecht. Wahlberechtigte erhalten die Benachrichtigung rechtzeitig vor der nächsten Wahl ohne ihr Zutun. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte im Vorfeld der Wahl frühzeitig darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist. Es wird zudem die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen geboten.
Wahlberechtigte können eigentlich nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird in der Regel vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Eine Wahlbenachrichtigung hat Informationscharakter. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese eventuell verlegt haben, kann man auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in seinem Wahlbezirk wählen.
Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Wahlamt zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Dort können Sie auch Ihren Wahlbezirk erfragen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Gegebenenfalls können Sie in dieser Zeit Einspruch einlegen, wenn Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig halten.
Keine – Wahlberechtigte erhalten die Benachrichtigung ohne ihr Zutun.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, wenn die Wahlberechtigung vorliegt.
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis am 21. Tag vor der Wahl noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/482190/showDie Abteilung Organisation und zentraler Service ist Teil des Fachbereichs Zentrale Dienste. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Organisation und Innovation innerhalb der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Damit einhergehende Themen sind z.B. Digitalisierung/E-Governement, Prozessmanagement, Organisationsuntersuchungen, Stellenbeschreibungen und -Bewertungen sowie Ideenmanagement. Auch die zentrale Beschaffung von Büromaterialien oder das Fuhrparkmanagement sind hier angesiedelt.
Das Stadtarchiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit.
Auch die Koordination der Städtepartnerschaften mit Oldenzaal (Niederlande), Palamós (Katalonien/Spanien), den Kantonen Aouda und Adjengre (Togo) ist eine Aufgabe der Abteilung.
Daneben werden von hier die Aufgaben des sog. "Wahlamtes" wahrgenommen und die Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.