Sie möchten ein dienstliches Fehlverhalten einer konkreten Person in der Behörde rügen? Hier erfahren Sie mehr.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eine*r Beamt*in oder eine*r Angestellten des öffentlichen Dienstes rügen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.

Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert. Der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.

Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Gegebenenfalls sind gegen die Mitarbeitenden ein Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

keine

keine

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder besser schriftlich ein. Benennen Sie die Beamt*in oder die Angestellte über dessen beziehungsweise deren Verhalten Sie sich beschweren möchten. Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau. Die dienstvorgesetzte Person nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.

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