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Sie möchten ein dienstliches Fehlverhalten einer konkreten Person in der Behörde rügen? Hier erfahren Sie mehr.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eine*r Beamt*in oder eine*r Angestellten des öffentlichen Dienstes rügen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.
Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert. Der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.
Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Gegebenenfalls sind gegen die Mitarbeitenden ein Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.
keine
keine
keine
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder besser schriftlich ein. Benennen Sie die Beamt*in oder die Angestellte über dessen beziehungsweise deren Verhalten Sie sich beschweren möchten. Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau. Die dienstvorgesetzte Person nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.
Einrichtung
-
I.1-10 Organisation und zentraler Service
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-273
-
Faxnummer: 05242 963-499
-
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Telefonnummer: 05242 963-269
-
Faxnummer: 05242 963-499
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-272
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Faxnummer: 05242 963-499
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Telefonnummer: 05242 963-426
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Faxnummer: 05242 963-499
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I.1-10 Organisation und zentraler Service
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-235
Telefax: 05242 963-499
Sie möchten ein dienstliches Fehlverhalten einer konkreten Person in der Behörde rügen? Hier erfahren Sie mehr.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eine*r Beamt*in oder eine*r Angestellten des öffentlichen Dienstes rügen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.
Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert. Der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.
Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Gegebenenfalls sind gegen die Mitarbeitenden ein Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.
keine
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Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder besser schriftlich ein. Benennen Sie die Beamt*in oder die Angestellte über dessen beziehungsweise deren Verhalten Sie sich beschweren möchten. Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau. Die dienstvorgesetzte Person nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.
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https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/478785/showDie Abteilung Organisation und zentraler Service ist Teil des Fachbereichs Zentrale Dienste. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Organisation und Innovation innerhalb der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück. Damit einhergehende Themen sind z.B. Digitalisierung/E-Governement, Prozessmanagement, Organisationsuntersuchungen, Stellenbeschreibungen und -Bewertungen sowie Ideenmanagement. Auch die zentrale Beschaffung von Büromaterialien oder das Fuhrparkmanagement sind hier angesiedelt.
Das Stadtarchiv bewahrt das schriftliche Kulturerbe in seinem Zuständigkeitsbereich. Es sichert Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert und dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit.
Auch die Koordination der Städtepartnerschaften mit Oldenzaal (Niederlande), Palamós (Katalonien/Spanien), den Kantonen Aouda und Adjengre (Togo) ist eine Aufgabe der Abteilung.
Daneben werden von hier die Aufgaben des sog. "Wahlamtes" wahrgenommen und die Wahlen und Abstimmungen im Stadtgebiet organisiert.