!! Achtung: Die Fördermittel sind erschöpft, es können keine Anträge mehr entgegengenommen werden !!

Im Rahmen der Förderung des bürgerlichen Engagements für Klimaschutz bietet die Stadt Rheda-Wiedenbrück ihren Bürger*innen die Möglichkeit zur Förderung verschiedener Klimaschutzmaßnahmen. Hier finden Sie den ab dem 01.04.2023 nutzbaren Bürger*innenantrag zum Förderprogramm.

Mit dem Förderprogramm „Aktiv für Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück“ möchte die Stadt Rheda-Wiedenbrück Sie persönlich bei Ihrem Engagement für den Klimaschutz unterstützen.
Die konkreten Ziele der Förderung sind:

  • Einsparung von Emissionen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
  • Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten.
  • Förderung einer emissionsarmen und klimafreundlichen Mobilität.
  • Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit durch Förderung von investitionsarmen Maßnahmen.
  • Mehr Beteiligung der Bürger*innen am lokalen Klimaschutz.
  • Öffentlichkeitswirksame Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit mit dem lokalen Fachhandwerk.

Antragsberechtigte:

  • Volljährige Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück
  • Mieter*innen und Eigentümer*innen von Immobilien in Rheda-Wiedenbrück

Unternehmen und Institutionen sind nicht antragsberechtigt (GbRs gelten als Privatpersonen. Institutionen, wie z. B. Vereine oder Unternehmen können sich mit Ideen für Klimaschutzprojekte bei der Umweltabteilung melden. Die Umweltabteilung unterstützt Sie gerne durch eine Beratung.)

Weitere Voraussetzungen:

Die vollständigen Informationen zum Antrag sind in der Förderrichtlinie nachzulesen.

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Fördergegenstand abhängig und werden in der Förderrichtlinie detailliert aufgeführt.

In der Regel erforderlich:

  • Rechnung oder Angebot der Maßnahme

Teilweise zusätzlich erforderlich:

  • Unterlagen zu den technischen Daten des Fördergegenstandes
  • Unterlagen über den Bezug von Ökostrom
  • Vorher-/Nachher-Fotos
  • Weitere Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden im Online-Antrag abgefragt.

Das Förderprogramm läuft vom 01.04.2023 bis die Fördermittel vollständig abgerufen sind. Maximal bis zum 31.12.2024 

Die Antragstellung ist mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen ca. 14 Werktage

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Fördermittel vollständig abgerufen sind. Wenn alle Fördermittel abgerufen wurden, ist keine Förderung mehr möglich.

Maximale Fördermittel pro Haushalt 2.500 €.

Fördermittel können für Maßnahmen bis zu 12 Monate rückwirkend beantragt werden.

Auf der Homepage der Stadt oder in der Förderrichtlinie

Der Online-Antrag ist ab dem 01.04.2023 nutzbar. Sie finden ihn unter dem Punkt „Dienste“ auf dieser Seite. Für die Nutzung ist eine Anmeldung über das Servicekonto.NRW erforderlich. Sie werden durch die erforderlichen Schritte geleitet und können die notwendigen Nachweise direkt online hochladen.

Im Anschluss prüfen wir Ihren Antrag. Sobald alle Nachweise für eine förderfähige Maßnahme vorliegen und Fördermittel abrufbar sind, wird die Auszahlung der Förderung auf das angegebene Konto veranlasst.

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Kontaktpersonen

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IV.1-61.2 Klima, Mobilität und Stadterneuerung

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