Wenn Sie bestehenden Wohnraum anders als zu Wohnzwecken zu nutzen, benötigen Sie in Rheda-Wiedenbrück keine Zweckentfremdungsgenehmigung.

In Nordrhein-Westfalen gilt ein Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, das die Zweckentfremdung regelt. Kommunen können auch dort durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen. In diesen Gebieten benötigen Bürger unter Umständen eine Genehmigung, wenn sie eine Wohnung zu anderen Zwecken als dem Wohnen nutzen wollen. Derartige Satzungen gibt es z.B. in Aachen, Köln, Bonn, Münster, Dortmund und Düsseldorf. Für vom Eigentümer selbst zum Wohnen genutzte Eigentumswohnungen gelten die Satzungen dieser Städte jedoch ausdrücklich nicht. Eine Genehmigung müssen Sie daher nicht einholen, wenn Sie Ihre eigene selbst genutzte Wohnung vorübergehend vermieten möchten.

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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

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  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück