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Wenn Sie bestehenden Wohnraum anders als zu Wohnzwecken zu nutzen, benötigen Sie in Rheda-Wiedenbrück keine Zweckentfremdungsgenehmigung.
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, das die Zweckentfremdung regelt. Kommunen können auch dort durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen. In diesen Gebieten benötigen Bürger unter Umständen eine Genehmigung, wenn sie eine Wohnung zu anderen Zwecken als dem Wohnen nutzen wollen. Derartige Satzungen gibt es z.B. in Aachen, Köln, Bonn, Münster, Dortmund und Düsseldorf. Für vom Eigentümer selbst zum Wohnen genutzte Eigentumswohnungen gelten die Satzungen dieser Städte jedoch ausdrücklich nicht. Eine Genehmigung müssen Sie daher nicht einholen, wenn Sie Ihre eigene selbst genutzte Wohnung vorübergehend vermieten möchten.
Keine
Keine
Keine
Keine
Sie benötigen keine Genehmigung.
Dienste
Einrichtung
-
III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-322
-
Faxnummer: 05242 963-279
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III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Wenn Sie bestehenden Wohnraum anders als zu Wohnzwecken zu nutzen, benötigen Sie in Rheda-Wiedenbrück keine Zweckentfremdungsgenehmigung.
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, das die Zweckentfremdung regelt. Kommunen können auch dort durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen. In diesen Gebieten benötigen Bürger unter Umständen eine Genehmigung, wenn sie eine Wohnung zu anderen Zwecken als dem Wohnen nutzen wollen. Derartige Satzungen gibt es z.B. in Aachen, Köln, Bonn, Münster, Dortmund und Düsseldorf. Für vom Eigentümer selbst zum Wohnen genutzte Eigentumswohnungen gelten die Satzungen dieser Städte jedoch ausdrücklich nicht. Eine Genehmigung müssen Sie daher nicht einholen, wenn Sie Ihre eigene selbst genutzte Wohnung vorübergehend vermieten möchten.
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https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16492/showErschließungsangelegenheiten, Beitragswesen, die Koordination von Breitbandausbau und Mobilfunk, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung und Hausnummernvergabe sind u. a. Aufgaben dieses Fachbereiches.
Daneben beinhaltet der Fachbereich die Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheda-Wiedenbrück.