Bei der Eigenwasserversorgung befördert man selbst Wasser zur privaten Nutzung. Der Verbrauch wird anhand eines Wasserzählers ermittelt.

Bürger/innen der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die über eine eigene Wasserversorgung verfügen und ihr Wasser nicht von den allgemeinen Wasserversorgungsanlagen erhalten, haben die Möglichkeit durch einen Zähler ihren Verbrauch glaubhaft zu machen, so dass von einer Schätzung des Wasserverbrauchs abgesehen werden kann (§ 10 Abs. 4b der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung städt. Abwasseranlagen).

Es gibt zwei verschiedene Arten der Eigenwasserversorgung:

  • Grundwasser: Das Grundwasser wird mit einem eigenen Brunnen befördert.
  • Brauchwasser: Das Regenwasser wird in einer Zisterne gesammelt.

Voraussetzung für die Anrechnung von Wasserständen ist ein eingebauter Wasserzähler zur Berechnung des Brunnen-/Zisternenwassers.

Um entsprechende Wassermengen anerkennen zu können sind jährliche, formlose Mitteilungen über die Zählerstände der entsprechenden Brunnen und/oder Zisternen notwendig.

Zählerstände sind bis spätestens zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist des Grundbesitzabgabenbescheides einzureichen.

Es entstehen keine besonderen Kosten.

Je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung zwei bis sechs Wochen dauern.

Nach Einreichung der Zählerstände werden die entsprechenden Schmutzwasser- bzw. Kanalbenutzungsgebühren reduziert und in Ihrem kommenden Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen (alternativ wird ein korrigierter Grundbesitzabgabenbescheid erstellt).

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  • 33378 Rheda-Wiedenbrück