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Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden.
Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können ist ein Leichenpass erforderlich. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber nocht nicht beurkundet werden konnte.
- Todesbecheinigung
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau durch das Gesundheitsamt oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO
- Bestätigung über die ordnungsgemäße Einsargung
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-326
Vollständige Kontaktdaten einblenden
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden.
Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können ist ein Leichenpass erforderlich. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber nocht nicht beurkundet werden konnte.
- Todesbecheinigung
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau durch das Gesundheitsamt oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO
- Bestätigung über die ordnungsgemäße Einsargung
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14630/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.