Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) können Sie folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen widersprechen:

  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zussamenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung 
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alter- oder Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform 
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

 

Am 01.01.2026 ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. 

Bundesmeldegesetz (BMG)

Sie müssen in Rheda-Wiedenbrück gemeldet sein.

Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift