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Menschen mit psychischen oder Suchtproblemen benötigen oft Unterstützung und Hilfestellungen. Wenn sie dadurch sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden, können sie auch gegen ihren Willen durch das Ordnungsamt in Zusammenwirken mit einem Arzt in einem geeigneten Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung untergebracht werden.
Psychische Krankheiten im Sinne des Gesetztes (PsychKG) sind Behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere Behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen.
Unterbringungen bzw. Zwangseinweisungen in der geschlossenen Psychiatrie dürfen nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde erfolgen. Grundlage hierfür ist ein ärztliches Zeugnis. Dieses muss bestimmte gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Im Falle einer Gefährdungssituation kann jederzeit die Polizei oder die Feuerwehr kontaktiert werden (110 oder 112). Wenn die Einsatzkräfte eine zwangsweise Einweisung für notwendig erachten, wird die örtliche Ordnungsbehörde hinzugezogen.
Ärztliches Zeugnis, nicht älter als vom Vortag
Dienste
Einrichtung
-
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Kontaktperson
-
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Fachbereichsleitung
-
Telefonnummer: 05242 963-241
-
Faxnummer: 05242 963-480
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II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-480
Menschen mit psychischen oder Suchtproblemen benötigen oft Unterstützung und Hilfestellungen. Wenn sie dadurch sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährden, können sie auch gegen ihren Willen durch das Ordnungsamt in Zusammenwirken mit einem Arzt in einem geeigneten Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung untergebracht werden.
Psychische Krankheiten im Sinne des Gesetztes (PsychKG) sind Behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere Behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen.
Unterbringungen bzw. Zwangseinweisungen in der geschlossenen Psychiatrie dürfen nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde erfolgen. Grundlage hierfür ist ein ärztliches Zeugnis. Dieses muss bestimmte gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Im Falle einer Gefährdungssituation kann jederzeit die Polizei oder die Feuerwehr kontaktiert werden (110 oder 112). Wenn die Einsatzkräfte eine zwangsweise Einweisung für notwendig erachten, wird die örtliche Ordnungsbehörde hinzugezogen.
Ärztliches Zeugnis, nicht älter als vom Vortag
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13401/showDie Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes.
Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr".
Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.