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Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") wird auf Antrag ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden oder öffentlichen wie privaten Auftraggebern. Benötigt wird sie insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff Gewerbeordnung.
Sie wird sowohl durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) als auch durch die Abteilung Finanzmanagement und Abgabenwesen der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgestellt, soweit Steuern oder Gebühren an die Stadt zu zahlen sind. In dieser Bescheinigung werden wertungsfrei steuerliche Fakten angegeben (zu etwaigen Steuerrückständen oder zum Zahlungsverhalten).
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Die Bescheinigung in Steuersachen ist eine antragsgebundene Leistung.
Abseits des Antrags sind jedoch keine Voraussetzungen zu beachten.
Die Bescheinigung in Steuersachen erfordert keine besonderen Dokumente.
Für die Bescheinigung in Steuersachen sind abseits der 14-tätigen Zahlungsfrist keine weiteren Fristen zu beachten.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach Eingang.
Unter dem Punkt "Dienste" können Sie eine Bescheinigung online beantragen.
Wir prüfen den Antrag und lassen Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zukommen.
Einrichtung
-
I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-331
-
Faxnummer: 05242 963-278
-
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Telefonnummer: 05242 963-354
-
Faxnummer: 05242 963-278
Vollständige Kontaktdaten einblenden
I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") wird auf Antrag ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden oder öffentlichen wie privaten Auftraggebern. Benötigt wird sie insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff Gewerbeordnung.
Sie wird sowohl durch das Finanzamt (für Landes- bzw. Bundessteuern) als auch durch die Abteilung Finanzmanagement und Abgabenwesen der Stadt Rheda-Wiedenbrück ausgestellt, soweit Steuern oder Gebühren an die Stadt zu zahlen sind. In dieser Bescheinigung werden wertungsfrei steuerliche Fakten angegeben (zu etwaigen Steuerrückständen oder zum Zahlungsverhalten).
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Die Bescheinigung in Steuersachen erfordert keine besonderen Dokumente.
Die Bescheinigung in Steuersachen ist eine antragsgebundene Leistung.
Abseits des Antrags sind jedoch keine Voraussetzungen zu beachten.
Unter dem Punkt "Dienste" können Sie eine Bescheinigung online beantragen.
Wir prüfen den Antrag und lassen Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zukommen.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach Eingang.
Für die Bescheinigung in Steuersachen sind abseits der 14-tätigen Zahlungsfrist keine weiteren Fristen zu beachten.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/129590/showZu den Aufgaben der Abteilung Finanzmanagement und Abgabewesen gehört u.a. das strategische Finanzmanagement, die Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltung sowie die Aufstellung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen.
Im Bereich Abgabewesen werden die kommunalen Steuern sowie Abfall-, Abwasser und Straßenreinigungsgebühren erhoben. Auch die Organisation von Abfallentsorgung und Straßenreinigung ist Aufgabe der Abteilung.