Suche ...
Wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gebaut oder erworben wird, können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung von Wohnungsbaufördermitteln dient zum Erhalt und Neubau von preiswertem und sozialem Wohnraum. Zum Beispiel können Investitionsbanken zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vergeben.
Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen, aber auch der Neubau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum. Zudem werden Modernisierungsmaßnahmen auch gefördert.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW)
Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.
Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.
Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.
Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wohnungsraumfördermittel.
Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.
Einrichtung
-
III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-322
-
Faxnummer: 05242 963-279
Vollständige Kontaktdaten einblenden
III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gebaut oder erworben wird, können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung von Wohnungsbaufördermitteln dient zum Erhalt und Neubau von preiswertem und sozialem Wohnraum. Zum Beispiel können Investitionsbanken zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vergeben.
Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen, aber auch der Neubau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum. Zudem werden Modernisierungsmaßnahmen auch gefördert.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW)
Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.
Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.
Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.
Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.
Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wohnungsraumfördermittel.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12629/showErschließungsangelegenheiten, Beitragswesen, die Koordination von Breitbandausbau und Mobilfunk, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung und Hausnummernvergabe sind u. a. Aufgaben dieses Fachbereiches.
Daneben beinhaltet der Fachbereich die Zentrale Vergabestelle der Stadt Rheda-Wiedenbrück.