Der Gestaltungsbeirat begutachtet bauliche und planerische Projekte in ihrer architektonischen Qualität und Auswirkung auf das Stadtbild und steht Bauherren und Entwurfsverfassern frühzeitig beratend zur Seite. Seine Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage für Rat und Verwaltung.

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IV.1-61.1 Stadtplanung

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