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Den Gemeinden obliegen die Aufgaben der Aufnahme und Betreuung von besonderen Einwanderungsgruppen. Über die Verteilung und Zuweisung dieser besonderen Einwanderungsgruppen an die Gemeinden entscheidet das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG)
Einrichtung
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II.2-50.2 Integration und Unterbringung
Kontaktpersonen
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-551
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Faxnummer: 05242 963-297
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Telefonnummer: 05242 963-542
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Faxnummer: 05242 963-297
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II.2-50.2 Integration und Unterbringung
Anschrift
Bahnhofsplatz 12 - 14
33378 Rheda-Wiedenbrück
Den Gemeinden obliegen die Aufgaben der Aufnahme und Betreuung von besonderen Einwanderungsgruppen. Über die Verteilung und Zuweisung dieser besonderen Einwanderungsgruppen an die Gemeinden entscheidet das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG)
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12104/showDie Abteilung vereint insbesondere die Zuständigkeit für die Unterbringung und Betreuung
von Geflüchteten und Obdachlosen.