Die Rentenversicherungsstelle der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist eine sachkundige und neutrale Anlaufstelle in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hier werden Rentenanträge aufgenommen oder Formulare für Rentenanträge ausgehändigt.

Versicherte, deren Versicherungsverlauf nicht vollständig ist, können hier die Anrechnung ihrer rentenrechtlichen Zeiten, z.B. Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Beitragszeiten, beantragen (Kontenklärung). Notwendige Unterlagen werden kostenlos beglaubigt.

Rentenauskünfte können vom Rentenversicherungsträger eingeholt werden.

Was können Sie hier erledigen?

Es gibt verschiedene Altersrente mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen - je nachdem, welchen beruflichen Lebensweg man eingeschlagen hat.

Andere Rentenarten wie

  • Hinterbliebenenrente
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Versicherungsangelegenheiten

  • Kontenklärungsverfahren / Kindererziehungszeiten
  • Kuranträge
  • Rentenauskünfte

Sozialversicherungsausweis

  • Einen neuen Sozialversicherungsausweis oder eine Zweitschrift erstellt Ihre Krankenkasse.

Adressänderungen / Änderung der Bankverbindung für Rentenbezieher

  • Eine geänderte Bankverbindung oder Postanschrift teilen Sie bitte dem örtlichen Postamt oder dem Postrentendienst unmittelbar mit.

SGB VI
SGB IX
SGB X

Die Voraussetzungen können sich je nach Einzelfall unterscheiden.

Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Fristen. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aus eigener Versicherung oder eine Hinterbliebenenrente beantragen. Bei den Fristen zählen Monate immer als volle Kalendermonate.

Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.

Bei Hinterbliebenenrenten – also bei Witwen-, Witwer- und Waisenrenten – gilt: Wenn die Rente später als 12 Monate nach dem Sterbedatum beantragt wird, wird sie erst ab dem Antragsmonat gezahlt.


Quelle: Homepage der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt bei Altersrenten, 3 bis maximal 6 Monate im Voraus einen Antrag zu stellen. Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist dann von der Vollständigkeit des Antrages und der Auslastung der Sachbearbeitung abhängig.

Sie haben die Möglichkeit, den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen und Ihren Antrag direkt von zu Hause aus elektronisch abzusenden. Alternativ bieten wir auch die Möglichkeit zu einem Beratungstermin, bei dem Ihr Antrag bereits auf Vollständigkeit geprüft werden kann oder etwaige Fragen beantwortet werden können. Fragen über die zu erwartende Höhe der Leistung, welche Rente am besten für Sie geeignet ist, den Bearbeitungsstand eines Antrags oder den Inhalt eines Online-Antrags sind nur der Deutschen Rentenversicherung möglich. Vor Ort können bei Vorlagen einer Rentenauskunft zu dieser nur inhaltliche Fragen beantwortet werden. Nach Übermittlung der vollständigen Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung erhalten Sie nach Bearbeitung durch diese einen Leistungs- oder Ablehnungsbescheid. 

Vollständige Kontaktdaten einblenden

II.2-50.1 Soziales - Wohngeldstelle

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück