Sie sind pflegebedürftig oder sorgen sich um einen pflegebedürftigen Menschen?

Sie möchten sich vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit über Unterstützungsmöglichkeiten informieren? Dann finden Sie hier erste Informationen.

Die Pflegeberatung im Rathaus informiert Sie kostenlos und trägerunabhängig über alle Leistungsangebote, unter anderem zu den Themen:

  • ambulante Pflege
  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflege
  • vollstationäre Pflege
  • Pflegewohngeld
  • Service-Wohnen für Senioren, Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen
  • Wohnraumberatung
  • Vorsorgevollmacht/Betreuung

In erster Linie geht es um die Weitergabe von Informationen; es erfolgt keine direkte Vermittlung von Pflegedienstanbietern.

Was sind die konkreten Aufgaben der Pflegeberatung?

  • Beratung und Informationen über die sozialgesetzlichen Leistungsangebote
  • Beratung und Informationen über ambulante, stationäre und komplementäre Hilfen und Pflegeanbieter
  • Fragen zur Finanzierung
  • Aufnahme von Anträgen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
  • Informationen zur Wohnraumberatung

Wen berät die trägerunabhängige Pflegeberatung?

  • Pflegebedürftige
  • von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen
  • deren Angehörige

Die Beratung können Sie ohne besondere Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

Wenn ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gestellt werden soll:
- Antragsformular
- Pflegegutachten
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Nachweise über die Unterkunftskosten

Antragvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite:

https://www.pflege-gt.de/wer-zahlt-was/sozialhilfe.html

Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger Pflegeleistungen benötigt, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig an die Pflegeberatung zu wenden.

Die Beratung ist kostenlos.

Einzelfallabhängig.

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre kostenlose Beratung. Im Beratungsgespräch werden Sie über viele Themen im Bereich Pflege aufgeklärt und Sie können Fragen zu den entsprechenden Themen stellen.

Wenn Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen, wird dieser, sobald alle Unterlagen vollständig sind, an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Der Kreis Gütersloh entscheidet über den Antrag.

Einrichtung

Kontaktperson

Vollständige Kontaktdaten einblenden

II.2-50.1 Soziales

Anschrift

  • Bahnhofsplatz 12 - 14

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück