Der Winterdienst umfasst die Sicherstellung der Verkehrrsicherheit und Mobilität im Stadtgebiet durch Schneeräumung und Bestreuung von Fahrbahnen und Gehwegen.

In der Stadt Rheda-Wiedenbrück sind die Stadtverwaltung und die Anlieger*Innen/Grundstückseigentümer*Innen gemeinsam für den Winterdienst verantwortlich. Die Stadtverwaltung betreibt hierbei die WInterwartung der Fahrbahnen (Schneeräumung und Bestreuung verkehrswichtiger Straßen bei Schnee- und Eisglätte) und die Anlieger*Innen/Grundstückseigentümer*Innen übernehmen die Winterwartung der an Ihr Grundstück anliegenden Gehwege. Genauere Informationen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (§§ 1-5) entnehmen.

Es sind keine besonderen Vorraussetzungen vorhanden.

Es sind keine Unterlagen erforderlich

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schnee-falls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) zu beseitigen.

Die Kosten für den Winterdienst der Stadtverwaltung werden durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt und daher entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die Bearbeitungsdauer ist sehr stark von der Intensität und Menge des Schneefalls beeinflusst. Folglich ist eine genaue Aussage nur in der Situation bzw. im Einzelfall möglich.

Die Streufahrzeuge können nach Schneefällen und Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein. Das Räumen und Streuen wird daher nicht Dringlichkeit organisiert.

Der Winterdienst beginnt mit den Hauptverkehrsstraßen bzw. stark frequentierten Straßen und arbeitet sich durch das Stadtgebiet durch.

Einrichtung

Kontaktperson

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I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück