Für jeden kommt im Leben auch dieser schwere Zeitpunkt, in dem man sich um den Sterbefall eines Angehörigen oder Bekannten kümmern muss. Hier erhalten Sie Informationen, was dann zu beachten ist. 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und Altenheimen oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.

Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, sind zur Anzeige des Sterbefalles in folgender Reihenfolge verpflichtet:

  •  jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  •  die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  •  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden. 

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)

Der Sterbefall ist in Rheda-Wiedenbrück eingetreten.

Für die Beabeitung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
  • Eheurkunde (bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten und bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil) 

Tritt ein Sterbefall ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Beurkundung eines Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde. 

Name Preis Beschreibung
Sterbeurkunde (10,00 EUR)
jede weitere Sterbeurkunde (5,00 EUR)
Beschaffung von Unterlagen/Urkunden aufgrund Ermittlungen von Amtswegen (zwischen 10,00 und 20,00 EUR)
Bescheinigung über die Zurückstellung eines Sterbefalls (9,00 EUR)

Generell ist die Bearbeitung eines Sterbefalls kostenlos. Die Sterbeurkunden zur Vorlage bei z. B. einem gesetzl. Rentenversicherungsträger, einer Gesundheitskasse oder auch für die Bestattung sind gebührenfrei.

Der Sterbefall wird bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen sofort bearbeitet.

Ein Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück ist dem zuständigen Standesamt Rheda-Wiedenbrück innerhalb von drei dem Todestag folgenden Werktagen - der Samstag gilt nicht als Werktag - anzuzeigen.

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind verpflichtet:

• derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
• jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat
• öffentliche Anstalten und Einrichtungen

Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Sankt-Vinzenz-Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, so erfolgt die Anzeige schriftlich durch den Leiter der Anstalt.

In der Regel übergeben die Angehörigen die Anzeige und die Erledigung der Formalitäten einem bevollmächtigten Bestattungsunternehmen. Der Bestatter kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an, sodass die Angehörigen sich nicht mehr um die Formalitäten kümmern müssen.
Wenn Sie selbst als Angehörige die Formalitäten übernehmen wollen, können Sie sich gern vorab telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Nach der Anzeige kann dann die Beurkundung, das heißt die Ausstellung von Urkunden durch das Standesamt Rheda-Wiedenbrück vorgenommen werden.

Liegen dem Standesamt alle erforderlichen Unterlagen vor, wird der Sterbefall von der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten bearbeitet und beurkundet. Nach der Beurkundung werden die gewünschten Sterbeurkunden ausgestellt.

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