Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.

Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig vertreten.

Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen. Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.

Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich einen Wunschtermin für Ihre Trauung an unseren 5 Trauorten reservieren. Hierbei klicken Sie einfach oben rechts auf bei Dienste auf Traukalender.

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.

Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument
  • falls einer von Ihnen nicht in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine erweiterte Meldebescheinigung
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen

In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:

  • Sie sind geschieden oder verwitwet
  • Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
  • Sie haben gemeinsame Kinder
  • Sie sind adoptiert
  • Sie sind im Ausland geschieden worden
Name Preis Beschreibung
Anmeldung zur Eheschließung deutsches Recht (40,00 EUR)
Anmeldung der Eheschließung ausländisches Recht (66,00 EUR)
Eheschließung samstags (66,00 EUR)
2 Eheurkunden (15,00 EUR)
Durchführung der Eheschließung von auswärtigen Brautpaaren (60,00 EUR)
Familienstammbuch (zwischen 20,00 und 50,00 EUR)
Nutzung des kleinen Trauraums historisches Rathaus Wiedenbrück samstags (25,00 EUR)
Nutzung des Trauraums "Gute Stube" im historischen Rathaus Wiedenbrück (75,00 EUR)
Nutzung des Trauraums "Domhof" (70,00 EUR)
Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags (200,00 EUR)
Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses in Rheda" samstags (350,00 EUR)
Nutzung des Trauraums "Refektorium im ehem. Franziskanerklosters Wiedenbrück" (150,00 EUR)
Nutzung des Trauraums "Küsterhaus in St. Vit" (120,00 EUR)

Es könnten im Einzelfall noch weitere hier nicht aufgeführte Kosten entstehen.

Wieviel Platz für Gäste bieten Ihnen unsere Trauräume?

  • das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
  • der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste
  • die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
  • im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 14 Gäste
  • das Küsterhaus in St. Vit bietet Ihnen Platz für 35 Gäste

Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze sein kann. Diesen können Sie sich unter Downloads herunterladen.

Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist.Der Stream Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen an allen Trauorten leider nicht gestattet. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
  • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
  • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
  • Die Eheschließung wird durchgeführt.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
  • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
  • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
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Standesamt

Anschrift