Hier erfahren Sie Näheres zur Eheschließung.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.

Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. In Ausnahmefällen können können Sie sich auch gegenseitig vertreten.

Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, wie die Namensführung in der Ehe lauten soll. Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.

Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich einen Wunschtermin für Ihre Trauung an unseren 5 Trauorten reservieren. Hierbei klicken Sie einfach oben rechts bei Dienste auf Traukalender.

Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

  • mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.

Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument

Hinweis: Im Regelfall erhält das Standesamt eine elektronische Datenübermittlung Ihrer Personenstandsdaten vom zuständigen Standesamt. Somit wären keine Personenstandsurkunden vorzulegen. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass das Standesamt keinerlei Daten erhält. Dann wären die Personenstandsurkunden nötig. Sprechen Sie uns hierbei einfach an.

In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:

  • Sie sind geschieden oder verwitwet
  • Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
  • Sie haben gemeinsame Kinder
  • Sie sind adoptiert
  • Sie sind im Ausland geschieden worden
Anmeldung zur Eheschließung deutsches Recht Anmeldung der Eheschließung ausländisches Recht Eheschließung samstags 2 Eheurkunden Durchführung der Eheschließung von auswärtigen Brautpaaren Familienstammbuch Nutzung des kleinen Trauraums historisches Rathaus Wiedenbrück Nutzung des Trauraums "Gute Stube" im historischen Rathaus Wiedenbrück Nutzung des Trauraums "Domhof" Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags für 2027 Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags ab 2028 Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses in Rheda" samstags Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" samstags für 2027 Nutzung des Trauraums "Refektorium im ehem. Franziskanerklosters Wiedenbrück" Nutzung des Trauraums "Küsterhaus in St. Vit"
Name Preis Beschreibung
(50,00 EUR) Anmeldung zur Eheschließung deutsches Recht
(85,00 EUR) Anmeldung der Eheschließung ausländisches Recht
(90,00 EUR) Eheschließung samstags
(22,50 EUR) 2 Eheurkunden
(80,00 EUR) Durchführung der Eheschließung von auswärtigen Brautpaaren
(zwischen 30,00 und 55,00 EUR) Familienstammbuch
(25,00 EUR) Nutzung des kleinen Trauraums historisches Rathaus Wiedenbrück
(100,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Gute Stube" im historischen Rathaus Wiedenbrück
(70,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Domhof"
(200,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags
(230,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags für 2027
(250,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" freitags ab 2028
(350,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses in Rheda" samstags
(375,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Orangerie im Schloßpark des Schlosses zu Rheda" samstags für 2027
(150,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Refektorium im ehem. Franziskanerklosters Wiedenbrück"
(120,00 EUR) Nutzung des Trauraums "Küsterhaus in St. Vit"

Es könnten im Einzelfall noch weitere hier nicht aufgeführte Kosten entstehen.

Im generellen Falle erhalten Sie bei der Anmeldung der Eheschließung sofort die genehmigung zur Trauung.

Wieviel Platz für Gäste bieten Ihnen unsere Trauräume?

  • das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
  • der Domhof bietet Ihnen Platz für 34 Gäste
  • die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
  • im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 16 Gäste
  • das Küsterhaus in St. Vit bietet Ihnen Platz für 35 Gäste

Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze sein kann. Diesen können Sie sich unter Downloads herunterladen.

Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Der Stream, Film- und Videoaufnahmen Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen an allen Trauorten leider nicht gestattet. Bei Trauungen im historischen Rathaus Wiedenbrück ist das am Haupteingang befindliche Bronze-Relief und die Außengastronomie der umliegenden Gaststätten nicht als Ablagefläche zu benutzen. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden.

Die Standesbeamten haben bei den Trauungen Gestaltungsfreiheit. Gerne können Sie uns auch bei der Gestaltung Ihrer individuellen Trauung behilflich sein.

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Standesamt

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