Wer eine neue Wohnung in Rheda-Wiedenbrück bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Ummeldung des Kraftfahrzeugscheines erfolgt nur dann im Bürgerbüro, wenn noch keine Adressänderung auf dem Kraftfahrzeugschein erfolgt ist. Falls bereits eine Adressänderung in der Vergangenheit vorgenommen wurde, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh.
§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
Sie beziehen eine neue Wohnung innerhalb von Rheda-Wiedenbrück.
- Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller umzumeldenden Personen
- Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
- Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, sofern Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben
Wie bei allen Meldeangelegenheiten schreibt das Bundesmeldegesetz auch bei Ummeldungen vor, dass Sie uns Ihren Umzug innerhalb von zwei Wochen nach Einzugsdatum mitteilen müssen.
Die Kosten der Änderung von Fahrzeugpapieren belaufen sich auf 10,80€.
sofort bei Vorsprache
Die Unterlagen für die Ummeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit Vollmacht - bei uns vorlegen.
Dienste
Downloads
Kontaktpersonen
-
05242 963-226
-
05242 963-221
-
05242 963-221
-
05242 963-226
-
05242 963-224
-
Abteilungsleitung
05242 963-232
-
05242 963-226
-
05242 963-221
-
05242 963-226
-
05242 963-229
-
05242 963-219
-
05242 963-223
-
05242 963-226