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Besitzer eines Stadtpasses haben die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebietes bestimmte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Hierunter fallen zum Beispiel Ermäßigungen bei Theater- und Konzertveranstaltungen der Flora Westfalica, beim Besuch der städtischen Freibäder und des Hallenbades, bei der Benutzung des Städterundverkehrs sowie bei der Inanspruchnahme der Stadtbibliotheken.
Die Erteilung des Stadtpasses ist folgenden Personenkreisen vorbehalten:
- Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB II oder XII
- Sozialhilfeberechtigte Alten- und Pflegeheimbewohner/-innen
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Freiwillig Wehrdienstleistende
- Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr
- Personalausweis oder Reisepass
- Stadtpass, sofern bereits ein Stadtpass vorhanden ist
- Nachweis, der zu Beantragung eines Stadtpasses berechtigt
Keine
Der Stadtpass wird Ihnen Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.
Die Leistungsberechtigten können den Antrag auf Auststellung/Verlängerung eines Stadtpasses unter Vorlage des entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro stellen.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Dienste
Einrichtungen
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
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Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-224
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Faxnummer: 05242 963-410
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-232
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Faxnummer: 05242 963-393
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-219
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-223
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Besitzer eines Stadtpasses haben die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebietes bestimmte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Hierunter fallen zum Beispiel Ermäßigungen bei Theater- und Konzertveranstaltungen der Flora Westfalica, beim Besuch der städtischen Freibäder und des Hallenbades, bei der Benutzung des Städterundverkehrs sowie bei der Inanspruchnahme der Stadtbibliotheken.
- Personalausweis oder Reisepass
- Stadtpass, sofern bereits ein Stadtpass vorhanden ist
- Nachweis, der zu Beantragung eines Stadtpasses berechtigt
Die Erteilung des Stadtpasses ist folgenden Personenkreisen vorbehalten:
- Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB II oder XII
- Sozialhilfeberechtigte Alten- und Pflegeheimbewohner/-innen
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Freiwillig Wehrdienstleistende
- Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr
Die Leistungsberechtigten können den Antrag auf Auststellung/Verlängerung eines Stadtpasses unter Vorlage des entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro stellen.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Der Stadtpass wird Ihnen Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.
Keine
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11211/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.