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Einfache Melderegisterauskunft
Dritte Personen können in bestimmten Umfang Auskunft über Einwohnermeldedaten erhalten. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Akademische Grade
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Erweiterte Meldregisterauskunft
Kann die anfragende Person ein berechtigstes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Dritte Personen erhalten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über Einwohnermeldeddaten.
Schriftliche Beantragung:
- Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
- Einen Zahlungsnachweis der Gebühr
Keine
Sofort bei Vorsprache
Ein Antrag bezüglich einer Melderegisterauskunft kann Vorort im Bürgerbüro als auch schritlich auf dem Postweggestellt werden.
Dienste
Einrichtungen
-
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
-
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-224
-
Faxnummer: 05242 963-410
-
-
Abteilungsleitung
-
Telefonnummer: 05242 963-232
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-229
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-219
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-223
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte Personen können in bestimmten Umfang Auskunft über Einwohnermeldedaten erhalten. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Akademische Grade
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Erweiterte Meldregisterauskunft
Kann die anfragende Person ein berechtigstes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Schriftliche Beantragung:
- Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
- Einen Zahlungsnachweis der Gebühr
Dritte Personen erhalten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über Einwohnermeldeddaten.
Ein Antrag bezüglich einer Melderegisterauskunft kann Vorort im Bürgerbüro als auch schritlich auf dem Postweggestellt werden.
Sofort bei Vorsprache
Keine
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11166/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.