Einfache Melderegisterauskunft

Dritte Personen können in bestimmten Umfang Auskunft über Einwohnermeldedaten erhalten. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Akademische Grade
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

 

Erweiterte Meldregisterauskunft

Kann die anfragende Person ein berechtigstes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

 

Dritte Personen erhalten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über Einwohnermeldeddaten.

Schriftliche Beantragung:

  • Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
  • Einen Zahlungsnachweis der Gebühr 

Keine

Die Gebühren bei einer einfachen Melderegisterauskunft liegen bei 11,00€.

Die Gebühren bei einer erweiterten Melderegisterauskunft liegen bei 15,00€.

Sollte eine Melderegisterauskunft schriftlich im Bürgerbüro gestellt werden, wird ein Zahlungsnachweis benötigt.

Sofort bei Vorsprache

Ein Antrag bezüglich einer Melderegisterauskunft kann Vorort im Bürgerbüro als auch schritlich auf dem Postweggestellt werden.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift