In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Für Deutsche im Alter bis zu 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Bei der Ausstellung müssen beide Elternteile und das entsprechende Kind erscheinen. Die Elternteile müssen sich ausweisen können. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Sofern ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen kann, besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Ausstellung des Kinderreisepasses mit dem Vordruck, den Sie unter Formulare finden, zu erteilen.

Der Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe sind mit anzugeben.

Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von 1Jahr ausgestellt. Die max. Gültigkeit besteht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Kinderreisepässe können verlängert werden, sofern sie noch gültig sind.

Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Säugling oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.

Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.

Sie sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldet. 

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:

  • bei erstmaliger Beantragung in Rheda-Wiedenbrück Vorlage der Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe
    Wahlweise kann im Bürgerbüro Rheda für Personen ab einer Körpergröße von 1,40 m ein Lichtbild an einem Fototerminal digital aufgenommen werden, welches nur für Ausweisdokumente genutzt werden kann. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 6,00 € an.
  • Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile
  • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
  • Falls vorhanden alte Dokumente des Kindes

Keine

Neuaustellung eines Kinderreisepasses: 13,00€

Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses: 6,00€

Der Kinderreisepass wird direkt Vorort im Bürgerbüro ausgestellt. 

  • Alle Kinder benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument. Eintragungen in den Pass der Eltern sind nicht zulässig.
  • Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de

Der Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe sind mit anzugeben.

Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von 1Jahr ausgestellt. Die max. Gültigkeit besteht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Kinderreisepässe können verlängert werden, sofern sie noch gültig sind.

Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Säugling oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.

Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.