Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Ein Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Für Rheda-Wiedenbrück können Sie den Antrag im Bürgerbüro stellen.

Für Tätigkeiten im kinder- und jugendnahen Bereich wird ein erweitertes Führungszeugniss benötigt. Die Arbeitgeber bzw. andere Empfänger dieser Führungszeugnisse stellen entsprechende Bescheinigungen aus, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Diese Bescheinigung ist bei der Beantragung mit vorzulegen.

Bei der Antragstellung wird der Zweck, wofür das Führungszeugnis erforderlich ist, benötigt:

  • Für private Zwecke (Belegart N) oder
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) oder
  • zur Vorlage bei einer Behörde, wenn es Eintragungen enthält und zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme durch den Betroffenen übersandt werden soll (Belegart P).

§ 30 Bundeszentralregistergesetz

Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses für die minderjährige Person beantragen. Der Betroffene kann keinen Dritten für die Antragstellung bevollmächtigen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichtes für den allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. Bestellungsurkunde des ggf. gerichtlich bestellten Betreuers)
  • Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) wird die Anschrift der Behörde, das Geschäftszeichen und der Verwendungszweck benötigt
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis ein entsprechendes Anforderungsschreiben (siehe oben).

Keine

Name Preis Beschreibung
Gebühr (13,00 EUR) In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: ca. 2 Wochen, Europäisches Führungszeugnis: ca. 6 Wochen

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten: Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses oben rechts und folgen Sie den Anweisungen. Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät (Smartphone/Tablet), die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Falls Sie Ihre PIN vergessen haben oder die Online-Ausweisfunktion bei Ihnen noch nicht aktiviert wurde, müssen Sie zunächst einen PIN-Brief bestellen.

Wenn Sie das Führungszeugnis lieber persönlich im Bürgerbüro beantragen möchten: Vereinbaren Sie ganz einfach über die Schaltfläche oben rechts einen Termin mit uns und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.

Sie können einen von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Antrag  schriftlich per Post an uns senden, wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen. Dazu wird eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) benötigt. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € fügen Sie bitte in bar dabei. Ein Antragsformular haben wir für Sie zum Download bereitgestellt (siehe unten).

Nach Antragseingang wird mit Hilfe Ihrer im Melderegister gespeicherten Daten der Führungszeugnisantrag erstellt und danach zum Bundeszentralregister gesendet. Als Nachweis für Ihre Beantragung senden wir Ihnen eine Quittung zu.

Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird. 

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag formlos an das Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn, Tel.: 0228/99410-40, Fax: 0228/99410-5050, www.bundesjustizamt.de , richten.

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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