Mit der Modernisierung des Fischereirechts seit dem 3. Juli 2026 können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück möglich.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder der Fischereischein als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

 

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Im Folgenden sind die Kosten der diversen Leistungen aufgeschlüsselt:
Name Preis Beschreibung
(zwischen 14,00 und 50,00 EUR)

Fischereischein auf Lebenszeit:

  • Online 18 €
  • Im Bürgerbüro 30 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr):

  • Online 14 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)
  • Im Bürgerbüro 22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr):

  • Online 42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
  • Im Bürgerbüro 50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe):

  • Online 20,00 €
  • Im Bürgerbüro 32,00 €

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit:

  • Beim Landesamt online oder postalisch 30,00 €

Direkt nach der persönlichen digitalen Beantragung des Fischereischeins oder der digitalen Beantragung im Bürgerbüro erhalten die Antragsteller*innen eine vorläufige Bescheinigung als Pdf-Dokument und auf Wunsch als Ausdruck. Der Scheckkartenfischereischein wird nach 7-8 Wochen per Post zugesendet.

Der Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe wird ebenfalls als Pdf-Dokument oder Ausdruck direkt nach der Antragsstellung zur Verfügung gestellt.

Umtausch eines vor dem 01. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins
Die Beantragung ist ausschließlich beim Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück möglich.

Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026
Die Erstbeantragung kann wahlweise online oder beim Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück erfolgen.

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder beim Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück möglich.

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder beim Bürgerbüro der Stadt Rheda-Wiedenbrück beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entwerder online oder postalisch beim Landesamt hier beantragt werden.

 

Kontaktpersonen

Vollständige Kontaktdaten einblenden

Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift