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Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen im Bürgerbüro beantragen.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeines nicht benötigt. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres- Fischereischein.
Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- den Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Sportfischerprüfung
- ein Passfoto (optional kann ein Foto im Bürgerbüro gemacht werden)
Für die Verlängerung dieser Ausweise:
- den Personalausweis oder Reisepass
- den alten Fischereischein
Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:
- den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
- Unterschrift eines Sorgeberechtigten
- ein Passfoto (optional kann ein Foto im Bürgerbüro gemacht werden)
Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:
- den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
- den Jugendfischereischein
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
sofort
Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgerbüro, beantragen.
Dienste
Einrichtungen
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
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Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-224
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Faxnummer: 05242 963-410
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-232
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-229
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-219
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-223
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen im Bürgerbüro beantragen.
Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- den Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Sportfischerprüfung
- ein Passfoto (optional kann ein Foto im Bürgerbüro gemacht werden)
Für die Verlängerung dieser Ausweise:
- den Personalausweis oder Reisepass
- den alten Fischereischein
Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:
- den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
- Unterschrift eines Sorgeberechtigten
- ein Passfoto (optional kann ein Foto im Bürgerbüro gemacht werden)
Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:
- den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde
- den Jugendfischereischein
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeines nicht benötigt. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres- Fischereischein.
Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürgerbüro, beantragen.
sofort
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11119/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.