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Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Sie in Ihre Fahrzeugpapiere stets Ihre aktuelle Adresse eintragen lassen. Nach einem Wohnungswechsel muss die Anschrift im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) umgehend geändert werden. Wenn Sie von einer Gemeinde außerhalb des Kreises Gütersloh nach Rheda-Wiedenbrück zugezogen sind, sind Sie verpflichtet beim Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241/85-1200, das Fahrzeug umzumelden. Bei einer Ummeldung innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen kann seit dem 01.07.2012 das Kennzeichen auf Wunsch beibehalten werden.
Adressänderung im Bürgerbüro
Wenn Sie innerhalb des Kreises Gütersloh umziehen, können Sie die Adressenänderung zusammen mit Ihrer An- bzw. Ummeldung im Bürgerbüro vornehmen lassen. Hierzu bringen Sie bitte den Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.
Sofern Ihr Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) bereits mit einer Adressänderung versehen wurde, ist eine Neuausstellung der Fahrzeugpapiere (Kraftfahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II) durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh erforderlich.
Online-Fahrzeugscheinänderung
Sie können eine Umschreibung des Fahrzeugs oder eine Adressänderung des Halters auch online erledigen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte mit freigeschalteter eID Funktion sowie ein Lesegerät oder NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit installierter AusweisApp2. Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen worden sein.
Bitte beachten Sie: Dieser Dienst wird nicht von der Stadt Rheda-Wiedenbrück betrieben. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ansprechpersonen des Kreises Gütersloh.
bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
- Personalausweis
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Keine
Sofort
Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Einrichtungen
-
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
-
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-224
-
Faxnummer: 05242 963-410
-
-
Abteilungsleitung
-
Telefonnummer: 05242 963-232
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-229
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-219
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Faxnummer: 05242 963-393
-
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Telefonnummer: 05242 963-223
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Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Sie in Ihre Fahrzeugpapiere stets Ihre aktuelle Adresse eintragen lassen. Nach einem Wohnungswechsel muss die Anschrift im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) umgehend geändert werden. Wenn Sie von einer Gemeinde außerhalb des Kreises Gütersloh nach Rheda-Wiedenbrück zugezogen sind, sind Sie verpflichtet beim Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241/85-1200, das Fahrzeug umzumelden. Bei einer Ummeldung innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen kann seit dem 01.07.2012 das Kennzeichen auf Wunsch beibehalten werden.
Adressänderung im Bürgerbüro
Wenn Sie innerhalb des Kreises Gütersloh umziehen, können Sie die Adressenänderung zusammen mit Ihrer An- bzw. Ummeldung im Bürgerbüro vornehmen lassen. Hierzu bringen Sie bitte den Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.
Sofern Ihr Kraftfahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) bereits mit einer Adressänderung versehen wurde, ist eine Neuausstellung der Fahrzeugpapiere (Kraftfahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II) durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh erforderlich.
Online-Fahrzeugscheinänderung
Sie können eine Umschreibung des Fahrzeugs oder eine Adressänderung des Halters auch online erledigen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder e-ID-Karte mit freigeschalteter eID Funktion sowie ein Lesegerät oder NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit installierter AusweisApp2. Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu oder wieder zugelassen worden sein.
Bitte beachten Sie: Dieser Dienst wird nicht von der Stadt Rheda-Wiedenbrück betrieben. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ansprechpersonen des Kreises Gütersloh.
- Personalausweis
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Sofort
Keine
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11118/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.