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Ausländerinnen und Ausländer, die sich während ihres langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland den hiesigen Lebensverhältnissen angepasst haben, bietet der Staat die Einbürgerung an. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie ein gebürtiger deutscher Staatsangehöriger, wie zum Beispiel das Wahlrecht und das Recht auf deutschen konsularischen Beistand im Ausland.
Den Einbürgerungsantrag können Sie nach einer umfassenden Beratung einschließlich der Information über erforderliche Unterlagen im Bürgerbüro im Rathaus Rheda bekommen.
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
Für die Beratung gibt es keine Voraussetzungen.
Zu Ihrer Beratung im Bürgerbüro benötigen wir Ihre Ausweisdokumente.
Keine
Einzelfallabhängig
Weitere Informationen bezüglich der Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite zum Kreis Gütersloh. https://service.kreis-guetersloh.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/759/show
Für den Einbürgerungstest ist die VHS zuständig, Informationen finden Sie hier https://www.vhs-re.de/
Sie vereinbaren einen Beratungstermin. Im Beratungstermin wird mit Ihnen besprochen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie das Verfahren weiter abläuft.
Dienste
Einrichtungen
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
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Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-224
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Faxnummer: 05242 963-410
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Abteilungsleitung
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Telefonnummer: 05242 963-232
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-229
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-219
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-223
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Ausländerinnen und Ausländer, die sich während ihres langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland den hiesigen Lebensverhältnissen angepasst haben, bietet der Staat die Einbürgerung an. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie ein gebürtiger deutscher Staatsangehöriger, wie zum Beispiel das Wahlrecht und das Recht auf deutschen konsularischen Beistand im Ausland.
Den Einbürgerungsantrag können Sie nach einer umfassenden Beratung einschließlich der Information über erforderliche Unterlagen im Bürgerbüro im Rathaus Rheda bekommen.
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
Zu Ihrer Beratung im Bürgerbüro benötigen wir Ihre Ausweisdokumente.
Für die Beratung gibt es keine Voraussetzungen.
Sie vereinbaren einen Beratungstermin. Im Beratungstermin wird mit Ihnen besprochen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie das Verfahren weiter abläuft.
Einzelfallabhängig
Keine
Weitere Informationen bezüglich der Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite zum Kreis Gütersloh. https://service.kreis-guetersloh.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/759/show
Für den Einbürgerungstest ist die VHS zuständig, Informationen finden Sie hier https://www.vhs-re.de/
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11115/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.