Ausländerinnen und Ausländer, die sich während ihres langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland den hiesigen Lebensverhältnissen angepasst haben, bietet der Staat die Einbürgerung an. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie ein gebürtiger deutscher Staatsangehöriger, wie zum Beispiel das Wahlrecht und das Recht auf deutschen konsularischen Beistand im Ausland.

Den Einbürgerungsantrag können Sie nach einer umfassenden Beratung einschließlich der Information über erforderliche Unterlagen im Bürgerbüro im Rathaus Rheda bekommen.

  • § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
  • § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
  • § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

Für die Beratung gibt es keine Voraussetzungen.

Zu Ihrer Beratung im Bürgerbüro benötigen wir Ihre Ausweisdokumente.

Keine

Die Beratung ist kostenlos.

Einzelfallabhängig

Weitere Informationen bezüglich der Einbürgerung finden Sie auf der Internetseite zum Kreis Gütersloh. https://service.kreis-guetersloh.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/759/show 

Für den Einbürgerungstest ist die VHS zuständig, Informationen finden Sie hier https://www.vhs-re.de/

Sie vereinbaren einen Beratungstermin. Im Beratungstermin wird mit Ihnen besprochen, welche  Unterlagen Sie benötigen und wie das Verfahren weiter abläuft.

Einrichtungen

Kontaktpersonen

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

Anschrift