Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Rheda-Wiedenbrück ziehen. Wenn Sie erstmalig aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Clearingstelle https://www.rheda-wiedenbrueck.de/leben-in-rheda-wiedenbrueck/gesellschaft-soziales/integration/clearingstelle/ oder unter der 05242 963-218.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.

Sie beziehen eine Wohnung in Rheda-Wiedenbrück

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Bei Neuzuzügen von Ehepaaren oder Familien das Familienbuch (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder)
  • Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung

Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Anmeldung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.

Keine

sofort bei Vorsprache

Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht- und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.

Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro die Schaltfläche "Termin buchen" unter dem Punkt "Dienste"

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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