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Sofern Sie zwei oder mehrere Wohnsitze innerhalb Deutschlands haben, muss eine Wohnanschrift zum Hauptwohnsitz erklärt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend. Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Zur Änderung eines Hauptwohnsitzes bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller Personen, bei denen sich der Hauptwohnsitz ändert
- Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
- Falls eine Person ein Fahrzeug zugelassen hat und die Hauptwohnsitzänderung ist innerhalb des Kreises Gütersloh vorzunehmen, benötigt die neue Hauptwohnsitzgemeinde den entsprechenden Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.
Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Hauptwohnsitzänderung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.
sofort
Die Hauptwohnsitzänderung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht - und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.
Sie können unter "Dienste" einen Termin im Bürgerbüro buchen.
Ein entsprechendes Formular zur Änderung Ihrer Hauptwohnung steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Sie können es am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Dienste
Einrichtungen
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
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Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
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Telefonnummer: 05242 963-226
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Faxnummer: 05242 963-393
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Telefonnummer: 05242 963-221
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Faxnummer: 05242 963-393
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Abteilungsleitung
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Weiterführende Links
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Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Sofern Sie zwei oder mehrere Wohnsitze innerhalb Deutschlands haben, muss eine Wohnanschrift zum Hauptwohnsitz erklärt werden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend. Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
Zur Änderung eines Hauptwohnsitzes bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller Personen, bei denen sich der Hauptwohnsitz ändert
- Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung)
- Falls eine Person ein Fahrzeug zugelassen hat und die Hauptwohnsitzänderung ist innerhalb des Kreises Gütersloh vorzunehmen, benötigt die neue Hauptwohnsitzgemeinde den entsprechenden Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Die Hauptwohnsitzänderung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht - und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.
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Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Hauptwohnsitzänderung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11110/showHerzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.