Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

Eine Abmeldung entfällt, sofern Sie sich bei einer anderen Gemeinde in Deutschland anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine entsprechend neue Wohnung bezogen wird, vorzunehmen.

Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.

keine

sofort bei Vorsprache

Ein Tipp:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanbieter und andere Stellen warten auf Ihre neue Anschrift.

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin und legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
  • Schriftlich: Sie teilen der Meldebehörde Ihren Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit und fügen Ihre Ausweiskopie anbei. Die amtliche Meldebestätigung erhalten Sie postalisch von der Meldebehörde.

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Bürgerbüro im Rathaus Rheda

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