Suche ...
Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.
Eine Abmeldung entfällt, sofern Sie sich bei einer anderen Gemeinde in Deutschland anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine entsprechend neue Wohnung bezogen wird, vorzunehmen.
Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.
sofort bei Vorsprache
Ein Tipp:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanbieter und andere Stellen warten auf Ihre neue Anschrift.
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin und legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
- Schriftlich: Sie teilen der Meldebehörde Ihren Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit und fügen Ihre Ausweiskopie anbei. Die amtliche Meldebestätigung erhalten Sie postalisch von der Meldebehörde.
Dienste
Downloads
Einrichtungen
-
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
-
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Kontaktpersonen
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-224
-
Faxnummer: 05242 963-410
-
-
Abteilungsleitung
-
Telefonnummer: 05242 963-232
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-221
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-229
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-219
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-223
-
Faxnummer: 05242 963-393
-
-
Telefonnummer: 05242 963-226
-
Faxnummer: 05242 963-393
Vollständige Kontaktdaten einblenden
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242 963-231
Telefax: 05242 963-393
Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.
Eine Abmeldung entfällt, sofern Sie sich bei einer anderen Gemeinde in Deutschland anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine entsprechend neue Wohnung bezogen wird, vorzunehmen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin und legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
- Schriftlich: Sie teilen der Meldebehörde Ihren Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit und fügen Ihre Ausweiskopie anbei. Die amtliche Meldebestätigung erhalten Sie postalisch von der Meldebehörde.
sofort bei Vorsprache
Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.
Ein Tipp:
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanbieter und andere Stellen warten auf Ihre neue Anschrift.
Herzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.