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SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Sie können sich bei Fragen rund um den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wie zum Beispiel:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Veranstaltungen, Glücksspiel, Alkohol und Tabak)
- Jugendmedienschutz
- Arbeitsschutz
- Prävention
an Frau Wiebusch wenden.
Einrichtungen
-
II.3-51.3 Kinderbetreuung und Vormundschaften
-
II.3-51.2 Jugendförderung
Kontaktperson
-
-
Telefonnummer: 05242 963-596
-
Faxnummer: 05242 963-222
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II.3-51.3 Kinderbetreuung und Vormundschaften
Anschrift
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefax: 05242 963-599
SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Sie können sich bei Fragen rund um den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wie zum Beispiel:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Veranstaltungen, Glücksspiel, Alkohol und Tabak)
- Jugendmedienschutz
- Arbeitsschutz
- Prävention
an Frau Wiebusch wenden.
https://service.rheda-wiedenbrueck.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10010/showDie Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung kümmert sich u.a. um Kindergartenangelegenheiten. Sie enthält die Fachstelle Übergang Schule-Beruf inklusive Übergangscoaching Schule-Beruf und die Fachstelle für bestellte Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige.
Bestandteil der Abteilung sind auch die Koordination und Datenmanagement der Allianz für Bildung und Chancen.
Die Abteilung Jugendförderung umfasst die offene Kinder- und Jugendarbeit mit dem städtischen Jugendzentrum Alte Emstorschule, die Jugendverbandsarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz innerhalb der Jugendpflege, die Jugendbeteiligung, die Antragsbearbeitung der Jugendwerkstatt und die Koordination der Schulsozialarbeit. Teil dieser Abteilung ist ebenfalls das Multiprofessionelle Team (MPT), was für Integration an Schulen zuständig ist.